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Homöopathie


Die Homöopathie wurde von Samuel Hahnemann (1755-1843) begründet. Über einen Selbstversuch mit Chinarinde (Malariamittel) stieß er auf ein Naturgesetz, das schon den “alten Griechen” bekannt war: Ein Arzneimittel kann nur dann eine Erkrankung heilen, wenn es imstande ist, bei einem Gesunden ähnliche Symptome auszulösen. Hahnemann formulierte dies so: Ähnliches möge Ähnliches heilen!

Homöopathie unterscheidet sich in wesentlichen Punkten in Diagnosestellung und Therapie von der “Schulmedizin”. Die Schulmedizinische Untersuchung ist aber die Grundlage für eine gute homöopathische Behandlung.

In der Homöopathie steht der Mensch als Ganzes, also nicht nur ein erkranktes Organ, im Mittelpunkt der Betrachtung. Aus diesem Grund ist die Erstanamnese meistens sehr umfangreich und zeitaufwendig. Aus der Gesamtheit aller vorhandenen Symptome wird eine passende Arznei herausgearbeitet, die dann meistens in einer sehr geringen Dosierung (Potenzierung) verabreicht wird. Die Mitarbeit des Patienten ist in der Homöopathie unerlässlich, deswegen sollte er sich schon vor Beginn der Behandlung mit Hilfe eines Fragebogens (wird nach der Anmeldung zugeschickt!) intensivst selbst beobachten, um dann die Symptome während der Anamnese möglichst präzise beschreiben zu können.

Akute Erkrankungen können oft genauso schnell - manchmal sogar noch schneller - behandelt werden, als mit schulmedizinischen (allopathischen) Mitteln. Chronische Erkrankungen, die oft schon seit vielen Jahren bestehen, bedürfen oft eine Wochen oder gar Monate lange, gemeinsame Arbeit. Während dieser Zeit sollte der Verlauf der Behandlung in regelmäßigen - meist in 4-wöchigen - Abständen kontrolliert werden. Grundsätzlich bietet sich die Homöopathie für alle Erkrankungen an, bei denen die Schulmedizin oft nur eine Symptombesserung anzubieten vermag. Hier lässt die Homöopathie oft noch die Hoffnung auf “Heilung” zu, natürlich nur, solange noch keine organischen Schäden (z.B. Arthrose, Narben, Organverlust z.B. bei Operationen, etc.) entstanden sind. In diesen Fällen ist zwar noch das Verschwinden der Symptome oder eine deutliche Besserung oder Verlangsamung des Krankheitsprozesses, aber keine “echte Heilung” möglich.

Die Homöopathie ist keine Wunderwaffe und hat ihre natürlichen Grenzen, doch selbst bei der Behandlung einer “bösartigen” Krankheit kann sie unterstützend zur Schulmedizin sehr hilfreich sein. In wieweit die Homöopathie in Ihrem Falle indiziert ist, sollte in einem persönlichen Gespräch abgeklärt werden.

Hinweis:

Die Behandlung wird leider von den meisten Krankenkassen nicht übernommen. Entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte belaufen sich die Kosten für eine Erstanamnese je nach Aufwand zwischen 52,46 Euro und 183,61 Euro. Für eine Folgeanamnese werden je nach Aufwand zwischen 26,23 Euro und 91,80 Euro berechnet.



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